Unsere oberste Priorität ist es Ihre Zufriedenheit und Ihr Vertrauen zu uns.
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Der Begriff des allgemeinen Strafrechts ist im Gesetz nicht näher definiert. Maßgeblich werden hiermit solche Delikte bezeichnet, die in das Strafgesetzbuch (StGB) aufgenommen worden sind und sich daher nicht in sogenannten. strafrechtlichen Nebengesetzen wie beispielsweise. dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) wieder finden. Es bezeichnet somit vielmehr eine Anzahl von Strafdelikten, welche in keine Nebengesetze zugeordnet werden können.
Das sogenannte Kapitalstrafrecht umfasst Straftaten mit besonders hoher Strafandrohung. Das Kapitalstrafrecht betrifft die vorsätzlichen Tötungsdelikte (§§ 211 ff StGB), insbesondere also Mord, Totschlag und Körperverletzung mit Todesfolge. Es behandelt folglich die gegen das Leben gerichteten Verbrechen, Es ist unabdingbar, direkt zu Beginn eines derartigen Verfahrens den Rat eines Strafverteidigers in Anspruch zu nehmen, damit schon im Ermittlungsverfahren dem Grundsatz der Fairnis entsprochen werden kann.
Das Jugendstrafverfahren unterscheidet sich vor allem von den Möglichkeiten des Strafausspruches sehr von dem Strafverfahren gegen Erwachsene. Das Erwachsenenstrafrecht sieht nur Geldstrafe oder Freiheitsstrafe mit oder ohne Bewährung vor. Die Höchststrafe nach Jugendrecht beträgt 10 Jahre Freiheitsstrafe. Demgegenüber sind die Strafen nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) wesentlich differenzierter. Unterschieden wird zwischen Erziehungsmaßregeln, Zuchtmitteln und Jugendstrafe. Weiterhin besteht die Möglichkeit der Bildung einer sogenannte Einheitsjugendstrafe, welche im Erwachsenenstrafrecht nicht vorgesehen ist. Auch ist grundsätzlich die Beteiligung der Jugendgerichtshilfe vorgesehen. Gegen Urteile des Jugendrichters oder des Jugendschöffengerichtes ist nur eine Rechtsmittelinstanz gegeben (entweder Berufung der Revision).
Eine Verkehrsordnungswidrigkeit (VOWi) ist ein Spezialfall der Ordnungswidrigkeit (OWi). Die VOWi ist eine mit Verwarnungs- oder mit Bußgeld bewehrte Sanktionsnorm für Verstöße gegen das Straßenverkehrsrecht. Für die Verkehrsordnungswidrigkeit gilt dieselbe Legaldefinition wie bei der Ordnungswidrigkeit: „Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt“ (§ 1 OWiG). Im Falle der VOWi richtet sich die vorwerfbare, rechtswidrige Handlung auf rechtswidrige Verstöße im deutschen Straßenverkehr. Das deutsche Verkehrsrecht umfasst dabei die Straßenverkehrsordnung, die Straßenverkehrszulassungsordnung, die Fahrzeug-Zulassungsverordnung und die Fahrerlaubnisverordnung. Im Zusammenhang mit § 24 des Straßenverkehrsgesetzes wird der zuständigen Ordnungsbehörde die Möglichkeit gegeben, Verstöße gegen die o.g. Verordnungen zu verfolgen.