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Wer gegen ein Strafgesetz verstößt, muss befürchten, zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt zu werden. Strafverteidigung ist der geeignete Schutz gegen willkürliche und rechtsstaatswidrige Eingriffe des Staates und seiner Organe. Als Beschuldigter einer Straftat sollten Sie rechtzeitig einen Strafverteidiger konsultieren. Bereits im Ermittlungsverfahren können sonst wichtige Verteidigungsmaßnahmen versäumt werden. Im Gegensatz zum Beschuldigten selbst, hat der Verteidiger ein Recht zur Akteneinsicht. Diese Aktenkenntnis ist in aller Regel für eine sachgerechte Verteidigung unerlässlich. Nur so ist die Waffengleichheit zwischen der Anklagebehörde Staatsanwaltschaft und der Verteidigung gewährt.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • allgemeines Strafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Kapitalstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Bußgeld (Verkehrsordnungswidrigkeiten)

Das Arbeitsrecht richtet sich an Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es umfasst den gesetzlichen Rahmen für die Rechte und Pflichten, die mit einem vertraglich vereinbarten Arbeitsverhältnis einhergehen, z. B. die Gestaltung des Arbeitsvertrags, die Regelung der Arbeitszeiten, die gesetzlichen Kündigungsfristen oder den Anspruch auf eine Abfindung bzw. deren Höhe. Gerne helfe ich Ihnen weiter, wenn Sie einen Arbeitsvertrag erstellen möchten, oder überprüft werden soll, ob nicht bereits im Bewerbungsprozess ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorlag. Weiterhin begleite ich Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen, Sozialpläne, Interessenausgleiche und Tarifverträge als Teil des kollektiven Arbeitsrechts – sprechen Sie mich an!

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Abfindungsverfahren
  • Abmahnungen
  • Aufhebungsverträge
  • Kündigungsschutzrecht
  • Lohnzahlungsprobleme
  • Zeugnis

Das Verkehrsrecht stellt einen weiteren Interessenschwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit dar. Ich leiste Ihnen kompetenten und fachkundigen Rechtsbeistand bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall, sollten Sie in diesen verschuldet oder unverschuldet verwickelt worden sein. Darüber hinaus kümmere ich mich engagiert um die Geltendmachung von verkehrsrechtlichen Ansprüchen auf Schadensersatz sowie Schmerzensgeld. Haben Sie hingegen einen Bußgeldbescheid erhalten, nachdem Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, wie beispielsweise einen Rotlichtverstoß, eine Trunkenheitsfahrt oder ein Abstandsvergehen, begangen haben? Um gegen diesen Vorwurf vorzugehen und ein drohendes Fahrverbot abzuwehren, können Sie gerne jederzeit mit mir in Kontakt treten.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Personenschadenregulierung
  • Sachschadenregulierung
  • Kostenertragungspflicht
  • Kosten der Unfallregulierung
  • Kosten der Sachverständiger
  • Schmerzensgeld